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Endnutzer-Lizenzbedingungen

Endnutzer-Lizenzbedingungen (EULA) aiconix.cloud

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Endnutzer-Lizenzbedingungen (nachfolgend „EULA“ genannt) gelten zwischen aiconix GmbH, Stollwerckstraße 17-19, 51149 Köln, (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Nutzer (nachfolgend „Nutzer“ genannt), der die cloudbasierten Solutions des Anbieters „aiconix.cloud“, wie die Plattform, Apps, Bots, (nachfolgend „aiconix.cloud“ genannt) über einen von einem Hauptnutzer/Kunden freigegebenen Unter-Nutzer-Account nutzt.

1.2 Es gelten ausschließlich die nachfolgenden EULA in ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters, die unter folgendem Link abrufbar ist https://www.aiconix.ai/de/datenschutz

2. Vertragsgegenstand

2.1 Hauptnutzer/Kunden können dem Nutzer über den Versand einer digitalen Einladung Zugang zu der aiconix.cloud erteilen. Mit der Freigabe durch den Hauptnutzer/Kunden erhält der Nutzer die technische Möglichkeit über einen eigenen Unter-Nutzer-Account auf aiconix.cloud zuzugreifen und - je nach Auswahl des Hauptnutzers/Kunden - vorgehaltene Funktionalitäten und Dienste zur Inhaltserkennung und Auswertung von datei- und streamingbasierten Media-Inhalten: Videos, Audiodaten, Fotos und Texte zu nutzen. Die Nutzung umfasst dabei u.a. die Möglichkeit zu analysierende Inhalte über eine eigens vom Anbieter programmierte API-Schnittstelle sowie über Schnittstellen angebundener Services von Drittanbietern (u.a. Amazon, Google, Azure, etc.) hoch zu laden und mittels unterschiedlicher Suchparameter zu analysieren und soweit Analyseergebnisse verschiedener Drittanbieter vorliegen, diese zusammenzuführen.

2.2 Unter-Nutzer-Accounts sind nicht übertragbar.

2.3 Der Hauptnutzer/Kunde kann die Berechtigung jederzeit im Login-Bereich wieder deaktivieren. In diesem Fall wird der Unter-Nutzer-Account gesperrt. Die analysierten Inhalte und Ergebnisse werden weiterhin für den Hauptnutzer/Kunden gespeichert.

2.4. aiconix.cloud wird grundsätzlich über eine Internetverbindung genutzt.

2.5. Der Verantwortungsbereich des Anbieters für aiconix.cloud beginnt am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt zu aiconix.cloud ist die Schnittstelle zwischen dem Medium Internet und der aiconix.cloud- Umgebung, die auf den Servern des Anbieters oder Servern der Webhoster des Anbieters gehostet wird.

3. Rechte und Pflichten des Nutzers

3.1. Der Nutzer wird aiconix.cloud nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen und alle zur Leistungsabwicklung dieser EULA notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.

3.2. Der Nutzer ist verpflichtet, die Login-Daten, Passwörter, etc. geheim zu halten und seine Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und sich nach jeder Sitzung abzumelden. Erklärungen und Handlungen, die nach einem Login mit dem Passwort und der E-Mail-Adresse des Nutzers abgegeben bzw. begangen werden, können dem Nutzer auch dann zuzurechnen sein, wenn er hiervon keine Kenntnis hat. Eine Zurechnung erfolgt insbesondere dann, wenn der Nutzer Dritten (auch Familienangehörigen) vorsätzlich oder fahrlässig Zugang zum Passwort oder dem Account verschafft. Der Nutzer hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten zugänglich und bekannt sind. Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt wurden, ist der Anbieter aus Sicherheitsgründen berechtigt aber nicht verpflichtet, nach freiem Ermessen die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbständig zu ändern bzw. die Nutzung des Accounts zu sperren. Der Anbieter informiert den Nutzer hierüber unverzüglich und teilt auf Anforderung innerhalb angemessener Frist neue Zugangsdaten mit. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wiederhergestellt werden.

3.3. Der Nutzer wird es unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen.

3.4. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die notwendige Hard- und Software für die Internetnutzung sowie der erforderliche Internetzugang vorhanden sind. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass gängige Internetbrowser genutzt und auf aktuellem Stand gehalten werden. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste der Übermittlungsleistungen vom Server bis zu den vom Nutzer eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieser EULA, sondern obliegen allein dem Nutzer.

3.5. Bei der Nutzung von aiconix.cloud wird der Nutzer alle für ihn anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften beachten. Der Nutzer steht dafür ein, dass aixonix.cloud nicht missbräuchlich genutzt wird. Soweit Inhalte übermittelt oder bereitgestellt werden, steht der Nutzer dafür ein, dass diese frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, Namens- und Markenrechten, sind, die eine Nutzung / Bearbeitung entsprechend dem hier vereinbarten Umfang einschränken oder ausschließen. Das Übermitteln rechtsverletzender, rechtsradikaler, pornografischer, rassistischer, sittenwidriger Inhalte ist ebenso untersagt wie das Übermitteln von Inhalten, die das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen oder in Persönlichkeitsrechte oder Freiheiten Dritter eingreifen. Der Nutzer wird insbesondere datenschutzrechtliche Vorschriften (u.a. der DSGVO) im Hinblick auf natürliche Personen beachten und personenbezogene Daten lediglich verarbeiten, wenn und soweit eine entsprechende Rechtsgrundlage dies erlaubt. Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen Vorstehendes, stellt er den Anbieter bei einer Geltendmachung derartiger Ansprüche Dritter von sämtlichen Kosten und Schadensersatzbeträgen auf erstes Anfordern frei. Er trägt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung sämtliche diesbezügliche Kosten. Der Anbieter ist berechtigt entsprechende gegen diese Ziffer verstoßende Inhalte unverzüglich zu löschen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Wiederherstellung gelöschter Inhalte.

4. Rechteeinräumung

4.1. Der Nutzer erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieser EULA zeitlich beschränkte, widerrufliche Recht, auf aiconix.cloud mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels die mit aiconix.cloud verbundenen Funktionalitäten gemäß dieser EULA zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an Softwareapplikationen, Quellcodes oder der Betriebssoftware erhält der Nutzer nicht.

4.2. Der Nutzer ist nicht berechtigt, aiconix.cloud über die nach Maßgabe dieser EULA erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen. Insbesondere ist es dem Nutzer nicht gestattet, aiconix.cloud oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen, es sei denn es wurde Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart.

5. Haftung

5.1. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 5 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der vom Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

5.2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

5.3. Die in den vorstehenden Ziffern 5.1. und 5.2. geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 5.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

5.4. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 5 unberührt.

6. Datenschutz

Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer selbst oder durch den Anbieter personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

7. Geheimhaltung

7.1. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Ziffer 7.2 betreffend den Anbieter, die ihm während der Dauer der EULA oder vorvertraglich mitgeteilt, offengelegt oder in sonstiger Weise zur Kenntnis sind, streng vertraulich zu behandeln. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Ziffer 7 ist er nicht berechtigt, solche Informationen Dritten gegenüber ohne vorherige Zustimmung des Anbieters zu offenbaren oder in sonstiger Weise offenzulegen.

7.2. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt

(a) für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr.1 GeschGehG, mithin Informationen, (i) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich und daher von wirtschaftlichem Wert sind und (ii) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber sind und (iii) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht; sowie

(b) über den Schutz- und Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG hinaus auch für solche Geheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen, die nicht Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sind oder keinen besonderen wirtschaftlichen Wert haben oder aus anderen Gründen kein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr.1 GeschGehG darstellen, z.B. Geschäfts- und/oder Finanzpläne, (Marketing-/Vertriebs-/Geschäfts-/Preis-) Strategien, (Marketing-/Vertriebs-/ Software-/Geschäfts-) Konzepte, Kalkulationsgrundlagen, Preislisten, Software-Algorithmen, Produkt- und/oder Programmspezifikationen, Lieferanten- und/oder Kundendaten, Verkaufs- und Marketingdaten bzw. Marketingpläne, sonstige Informationen zu (i) Bezugsquellen, (ii) Betriebs- und andere Kosten, (iii) der Organisation, der Beteiligungsstruktur, der Geschäftsführung, den Mitarbeitern, den Lieferanten, den Kooperationspartnern und/oder den Kunden (iv) den finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen oder (betriebs-) wirtschaftlichen Verhältnissen des Anbieters.

7.3. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Form solche Informationen verkörpert sind. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt damit insbesondere auch für Prototypen, Software und Programmcodes, Angebote, Rechnungen, Kalkulationen, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Handbüchern, Memoranden sowie sonstige Unterlagen, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen im Sinne von Ziffer 7.2 enthalten sind.

7.4. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen im Sinne von Ziffer 7.2 dürfen offengelegt werden,

(a) soweit die entsprechenden Informationen allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind;

(b) soweit die entsprechenden Informationen dem Empfänger bereits ohne Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung oder von sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungsvorschriften rechtmäßig bekannt geworden sind;

(c) soweit dies aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder aufgrund gesetzlicher Offenlegungspflichten zwingend erforderlich ist.

§ GeschGehG bleibt unberührt.

7.5. Etwaige weitergehende Rechte und Ansprüche im Hinblick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder die sonstigen vertraulichen Informationen des Anbieters, einschließlich solcher aus dem GeschGehG, bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 7 unberührt. Die in dieser Ziffer 7 geregelten Verpflichtungen werden - vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen - durch die Bestimmungen des GeschGehG oder durch sonstige gesetzliche Bestimmungen nicht beschränkt.

7.6. Im Falle der Verletzung dieser Ziffer 7 behält sich der Anbieter das Recht vor, weitere Schritte gegen den Nutzer zu ergreifen, einschließlich und ohne Einschränkung zivilrechtlicher Klagen auf Schadenersatz sowie einstweiliger Verfügungen.

7.7. Die Verletzung von gesetzlichen und vertraglichen Geheimhaltungspflichten unterliegt nach § 23 GeschGehG strafrechtlichen Sanktionen.

7.8. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt klarstellend über die Beendigung der EULA hinaus.

8. Vertragsdauer/ Accountsperre

8.1. Der Hauptnutzer/Kunde kann die Berechtigung für den Unter-Nutzer-Account jederzeit wieder entziehen. Möchte der Nutzer seinen Unter-Nutzer-Account kündigen, hat er sich an den Hauptnutzer/Kunden zu wenden.

8.2. Der Anbieter ist berechtigt, den Unter-Nutzer-Account zu sperren, wenn der Nutzer gegen eine der Bestimmungen der EULA, sonstige gesetzliche Bestimmungen, die geltenden Regeln der Höflichkeit, der Etikette, der Sachlichkeit oder des respektvollen Umgangs miteinander verstößt oder sich in sonstiger Weise anstößig und/oder unsachgemäß verhält oder solche Inhalte bei der Nutzung von aiconix.cloud verwendet.

9. Änderungsvorbehalt

9.1. Der Anbieter behält sich vor, diese EULA einseitig zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt erscheint. Sachlich gerechtfertigt sind Änderungen beispielsweise bei einer Änderung der Rechts- oder Gesetzeslage (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt wird) oder wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die der Anbieter nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, dass bei Abschluss der EULA bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Voraussetzung einer Änderung ist stets, dass diese dem Nutzer zumutbar ist.

9.2. Dem Nutzer werden Änderungen der EULA bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Nutzer der Geltung der geänderten EULA nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Anbieter widersprochen hat und der Anbieter auf die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruches hingewiesen hat.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Der Vertragstext der EULA wird nicht gespeichert. Die EULA können jederzeit unter https://www.aiconix.ai/de/eula eingesehen und gespeichert werden.

10.2. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Nutzer findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

10.3. Erfüllungsort für alle Ansprüche gegen den Anbieter ist Sitz des Anbieters.

10.4. Als Gerichtsstand gilt Köln als vereinbart, sofern es sich bei den Parteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen im Sinne von Artikel 24, 25 oder 26 EuGVVO in der Fassung vom 12. Dez. 2012 entgegenstehen.

10.5. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Enthalten die EULA eine Regelungslücke, gilt Gleiches.